Rechtsprechung
SG Hildesheim, 13.05.2008 - S 43 AS 750/08 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
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- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …
Auszug aus SG Hildesheim, 13.05.2008 - S 43 AS 750/08
Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II (BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 18/06 R) und der hinsichtlich der Wohnungsgröße maßgeblichen Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Niedersachsen (Nds. MBl. 2002, 511 ff, 512) ist hier auf die Angemessenheitskriterien für einen Ein-Personen-Haushalt mit bis 50 qm Wohnraum zurückzugreifen. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Hildesheim, 13.05.2008 - S 43 AS 750/08
Wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG), ist von diesem Grundsatz aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2006 - L 6 AS 556/06
Antrag auf Übernahme der Kosten einer größeren Wohnung wegen Familienzuwachses; …
Auszug aus SG Hildesheim, 13.05.2008 - S 43 AS 750/08
Künftiger Wohnflächenbedarf ist jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn in einem überschaubaren Zeitraum konkret mit einer grundsicherungsrechtlich beachtlichen Veränderung, wie bei einem Wohnflächenbedarf für ein noch nicht geborenes Kind, entstehen wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17. Oktober 2006, Az.: L 6 AS 556/06 ER;… OVG Lüneburg, Entscheidung vom 21. April 1995, Az.: 12 L 6590/93 zum früheren Sozialhilferecht, zit. nach Berlit, in: LPK - SGB II § 22 Rn. 29). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05
Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten im Zusammenhang mit der Gewährung …
Auszug aus SG Hildesheim, 13.05.2008 - S 43 AS 750/08
Soweit im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…a. a. O.) zurückzugreifen ist, nach der die rechte Spalte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Zuschlags von 10% zur Bestimmung der angemessenen Kaltmiete einschließlich der "kalten" Nebenkosten zugrunde zu legen ist, wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten und -mittel zur Ermittlung der Angemessenheit des Wohnraums i. S. d. § 22 SGB II ausgeschöpft sind (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007, Az.: L 7 AS 494/05), würden sich allenfalls angemessene Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) in Höhe von 357, 50 Euro (Stadt Hildesheim, Mietenstufe IV) ergeben.